Prostituierte und Bordellbesitzer fühlen sich vom Gesetzgeber bevormundet. Das jedenfalls behauptet der Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen (BSD). Dessen Vorsitzende Stephanie Klee übte am Montag bei einer Pressekonferenz in der Budapest-Bar in der Lessingstraße in Bremerhaven.
Broschüre „in leichter Sprache“
Klee kritisierte, dass Sexarbeiterinnen in dem neuen Prostituiertenschutzgesetz nur als Opfer und nicht als autonome Menschen wahrgenommen werden. Der Protest des DSB und anderer Lobbyorganisationen der Rotlichtbranche gegen das Gesetz war erfolglos. Deswegen hat der Verband jetzt eine 40-seitige Broschüre herausgebracht, die „in leichter Sprache Prostituierte, Bordellbetreiber und Kunden beim Umstellungsprozess unterstützen“ soll.
Anmeldung bei den Behörden
Das Gesetz sieht unter andere eine verpflichtende Anmeldung bei den Behörden, das Führen eines so genannten Huren-Ausweises, der alle zwei Jahre erneuert werden muss, und regelmäßige Teilnahme an gesundheitlichen Beratungen vor. Klee: „Es besteht bei allen Betroffenen eine große Unsicherheit. Das Gesetz ist sehr komplex.“
Ohne Kondom kann bis zu 50.000 Euro Strafe kosten
Leicht zu verstehen ist dagegen die Ansage für die Freier. Sie sind nach dem Gesetz verpflichtet, beim Geschlechtsverkehr ein Kondom zu benutzen. Tun sie das nicht, können sie mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro bestraft werden.
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