Bremerhaven. Bis zum 13. März muss die AfD noch um ihre Teilnahme an der Bürgerschaftswahl bangen. Erst dann tritt der Wahlbereichsausschuss in der Stadt Bremen zusammen, der über die Beschwerde eines AfD-Mitglieds zu entscheiden hat. Der hatte kritisiert, dass die Listenaufstellung für die Bürgerschaftswahl nicht wie vom Gesetz vorgeschrieben in geheimer Wahl stattgefunden hat.
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