BREMERHAVEN. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Mittwoch ein Urteil des Landgerichts Bremen gegen einen Fleischer wegen Totschlags aufgehoben. Der 5. Strafsenat in Leipzig wertete das Urteil als fehlerhaft und verwies es zur Neuverhandlung an eine andere Schwurgerichtskammer. Die NORDSEE-ZEITUNG wird dieses Thema in ihrer Ausgabe am Donnerstag (24. Oktober 2014) ausführlich aufgreifen.
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