Krach in einem typischen Mehrfamilienhaus in Bremerhaven ist ganz normal. nord24-Reporter Philipp Overschmidt ist selbst kein Kind von Traurigkeit und hat kein Problem mit ein bisschen Lärm. Doch manchmal werden sogar ihm seine Nachbarn zu laut. #isso
Schlagbohrer oder Schlagzeug
Möbel bauen nachts um 1 Uhr
Wie schon erwähnt, ich bin auch kein Kind von Traurigkeit. Und, wenn es einmal etwas lauter im Haus zu geht, greife ich einfach zu meinen Kopfhörern. Doch in meinen drei Jahren in Bremerhaven habe ich schon Dinge erlebt, die auch mir auf die Nerven gegangen sind. Nächtliches Möbel zusammenbauen – so klingt es zumindest – ist da noch das geringste Übel.
„Sag mal, ist das dein Schlagbohrer?“

Schlimmer wird es eher, wenn schweres Gerät zum Einsatz kommt. An einem Abend gegen 22.30 Uhr, von oben dröhnte ein Schlagbohrer durch das Haus, klingelte es an meiner Tür. Es war der Nachbar aus der Wohnung unter meiner. Etwas verschlafen fragte er: „Sag mal, ist das dein Schlagbohrer?“ Dann begann das Brummen wieder und mein Nachbar versuchte sein Glück an der Wohnung weiter oben.
Rücksicht auf Nachbarn
Ich hingegen bin jemand, der – vielleicht etwas zu übertrieben – viel Rücksicht auf seine Hausnachbarn nimmt. So bekomme ich schon ein schlechtes Gewissen, wenn die Waschmaschine um 22.05 Uhr noch bollert oder meine Kumpels mitten in der Nacht am Küchentisch bei Zigarette und Bier ihre Stammtischphilosophien loswerden.
Die Lösung ist ganz einfach
In einer guten Hausgemeinschaft kann man natürlich bei jeder möglichen Ruhestörung miteinander sprechen. In den meisten Fällen ist der Lärm nämlich keine böse Absicht und lässt sich mit einem Gespräch aus der Welt schaffen. Und falls ihr nicht wisst, ab wann Mittags- oder Nachtruhe gilt, reicht meist ein Blick in die Hausordnung. In der Regel gelten die Ruhezeiten von 13 bis 15 Uhr und 22 bis 6 Uhr.
So sollten Ruhestörungen nicht enden
Wenn ein Gespräch nicht wirkt und der Krach im Haus unerträglich bleibt, hilft dann oft nur noch der Anruf bei der Polizei. Denn Lärm kann eine Ordnungswidrigkeit sein, wie § 117 des Ordnungswidrigkeitengesetzes verrät: „Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.“
Doch so sollten Ruhestörungen wohl niemals enden:
- Party-People drehen die Musik auf – und dann kommt die Polizei
- Lehe: Betrunkenes Pärchen klingelt alle Mieter aus dem Bett
- Musik zu laut: Nachbar bricht Leher Tür auf und zerstört Anlage
- Zu laute Musik: Feuerwehr muss Tür in Lehe aufbrechen
- Mitte: 49-Jähriger greift Polizisten mit Kaffeetasse an
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