Wer wüsste nicht gern, was der Nachbar verdient. Das geht in der Regel niemanden etwas an. Aber wie sieht es bei Posten aus, für die der Steuerzahler geradesteht?
Bislang herrscht Verschwiegenheit
Das Einkommen von Beamten und Angestellten ist kein Geheimnis. Doch bei Chef-Gehältern öffentlicher Unternehmen? Da herrscht Verschwiegenheit. Zumindest in Bremerhaven. Bisher zumindest. Heute hat die NORDSEE-ZEITUNG in ihrer Sonnabend-Ausgabe die Top-Gehälter der Geschäftsführer veröffentlicht. Leider durfte sie nur bei zweien der Chefs den Namen nennen.
Magistrat beruft sich auf den Datenschutz
Warum ist man in Bremerhaven so verschwiegen? Warum gibt der Magistrat die Zahlen nicht heraus? Das unterliegt – bislang – dem Datenschutz, heißt es dort. Stimmt das eigentlich? SONNTAGSjOURNAL und NORDSEE-ZEITUNG haben gemeinsam recherchiert.
Rechtsamt hat schon 2009 Stellungnahme geschrieben
„Eine Preisgabe der Einkommen würde gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verstoßen“, erläutert Magistrats-Sprecher Volker Heigenmooser die Sicht der Stadtverwaltung. Argumentationsgrundlage für diese Position ist eine Einschätzung des städtischen Rechtsamts von 2009. Damals stand zur Debatte, ob die Stadtverordnetenversammlung – immerhin das Kontrollgremium des Magistrats – eine Offenlegung der Einkünfte erzwingen könne.
Stadtverordnete sind in diesem Fall erst einmal machtlos
Keine Chance, befanden die Juristen des Amtes. „Eine Einschränkung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung bedarf einer gesetzlichen Regelung“, heißt es in der Stellungnahme. Die Stadtverordneten könnten hieran nichts ändern, da sie als Gemeindevertretung gar keine Gesetze erlassen dürften.
Antikorruptionsexperte: Offenlegung nicht automatisch möglich
„Es ist tatsächlich so: Wenn es keine Regelung gibt, dann kann man die Offenlegung nicht erzwingen“, sagt Prof. Dr. Christian Erdmann (Foto: pr) von der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin. Als Mitglied bei der Antikorruptionsorganisation Transparency International und ehemaliger Leiter des Rechnungsprüfungsamtes Potsdam kennt er die auch bundesweit immer wiederkehrende Debatte um die Chef-Gehälter öffentlicher Unternehmen.
Geheimniskrämerei schafft Misstrauen
Sein Tipp: Mit Geheimniskrämerei tue sich dabei keiner einen Gefallen. „Wenn die Zahlen erst einmal raus sind, erlahmt das öffentliche Interesse recht schnell“, ist seine Erfahrung aus anderen Kommunen. Davon abgesehen: „Macht jemand einen guten Job, zahlen die Bürger auch gerne gutes Geld für ihn.“
Versorgungsbezüge manchmal gravierender als Gehalt
Gleichzeitig könnten durch ein Mehr an Transparenz die schlimmsten Auswüchse in einigen Unternehmen gebremst werden. Dabei dürfe im Übrigen nicht nur das Gehalt, sondern es müssten vor allem die Versorgungsbezüge ins Visier genommen werden. „Wenn man da teilweise in alte Verträge reinguckt, wird einem schwindelig“, meint Erdmann.
Steuerzahlerbund: Wenn man es will, geht es auch
Das Datenschutz-Argument könne zwar nicht ignoriert werden, findet auch Bernhard Zentgraf (Foto: Stratenschulte/dpa) vom Bund der Steuerzahler. „Aber man kann es regeln, wenn man es möchte“, sagt er. Bestes Beispiel sei Bremen. „Dort ist eine Offenlegung der Gehälter gang und gäbe.“ Und das sei gut so. Schließlich halte der Steuerzahler den Kopf dafür hin, wenn öffentliches Vermögen eingesetzt, oder die Defizite von der öffentlichen Hand getragen werden.
Bremen hat für das Problem auch eine Lösung gefunden
Bremen als Vorreiter in Sachen Transparenz? Wie lässt sich dies mit dem Datenschutz vereinbaren? „Man braucht das Okay von den Geschäftsführern, und dies muss verbindlich geregelt werden“, teilt Bremens Finanzsenatorin Karoline Linnert (Grüne, Foto: Wagner/dpa) mit. „Man muss es dann natürlich auch machen – und wir tun es“, stellt sie klar. Das heißt, in Bremen wird seit Jahren nach und nach jeder Vertrag mit einer Freigabe-Klausel versehen. Große Probleme oder Widerstände habe es dabei nicht gegeben. „Je mehr Gehälter veröffentlicht werden, desto selbstverständlicher wird es irgendwann“, meint Linnert.
Magistrat plant jetzt eine Anpassung der Verträge
Genau dies sei jetzt auch der Plan für Bremerhaven, berichtet Magistrats-Sprecher Heigenmooser. Auslöser hierfür sei die Verschärfung des Informationsfreiheitsgesetzes im Jahr 2015. „In allen neuen Verträgen wird eine Klausel zur Veröffentlichung aufgenommen“, so der Sprecher. Bei Vertragsverlängerungen – in der Regel seien die Arbeitsverhältnisse auf fünf Jahre befristet – sei dies nicht ohne Weiteres möglich.
Erst bei einer Person greift die Klausel
Bislang sei der Passus auch erst bei einer Person eingefügt worden. Die nächste Stelle, bei der dies zum Tragen komme, sei die Geschäftführerposition bei der Bremerhavener Beschäftigungsgesellschaft „Unterweser“ (BBU), die demnächst auslaufe.
Antikorruptionsexperte: Vertragsverlängerung ist kein Hindernis
Für den Antikorruptionsexperten Erdmann ist dies ein guter Anfang. Bei einem Aspekt der Argumentation widerspricht er jedoch: „Natürlich kann auch bei einer Vertragsverlängerung eine entsprechende Klausel eingefügt werden“, betont er.
Der Beitrag Die Debatte um Chef-Gehälter geht weiter – Sind sie bald öffentlich? erschien zuerst auf nord24.