Seit zwei Jahren läuft ein Teil des Kellers in der Cherbourger Straße 1 in Bremerhaven immer wieder mit Wasser voll. Es ist bereits ein hoher Schaden an Inventar und Gebäude entstanden, zudem ist die Gesundheit der Mitarbeiter gefährdet. Eigentümer vermuten Hafentunnel-Baustelle sei schuld an den Wassereinbrüchen.
Wer auf Toilette will, bekommt nasse Füße
Wer bei der Firma Gralle und Partner die Toilette aufsuchen möchte, sollte sich lieber Gummistiefel anziehen. In Teilen des Untergeschosses der Cherbourger Straße 1 steht nach regnerischen Tagen das Wasser zentimeterhoch. „Ein Mitarbeiter ist täglich etwa eine Stunde damit beschäftigt, das Wasser wegzusaugen“, beklagt Olav Krengel.
Wassereinbruch nach Baustellenbeginn
Ende August 2015 seien die ersten Stockflecken im Kellergeschoss der Firma aufgetreten – ein Monat nachdem angefangen wurde die Schlitzwände in den dortigen Baustellenabschnitt einzulassen. „Vor Baubeginn des Hafentunnels wurde das Gebäude begutachtet, damals war noch alles in Ordnung“, erzählt Stefan Spörhase vom Eigentümerbeirat.
Verständnis
„Menschlich kann man natürlich verstehen, dass vermutet wird, dass die Baustelle etwas damit zu tun hat, wenn vorher alles in Ordnung war und nach Beginn der Bauarbeiten ein Schaden auftritt“, sagt Thorsten Gens von der Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH (BIS). „Unmittelbar nach der ersten Schadensmeldung hat ein Gutachter der BIS den Fall geprüft und festgestellt, dass die Probleme nicht der Baustelle zuzurechnen sind“, so der Bereichsleiter Infrastruktur.
Enttäuschung
Der Eigentümerbeirat habe jedoch schon viele andere Dinge, wie die Drainage und Hausleitungen prüfen lassen, es sei alles in Ordnung. „Wir sind sehr enttäuscht von der BIS, dabei sind wir sogar Befürworter des Tunnels“, sagt Spörhase: „Der Schaden im Keller wird von Minute zu Minute größer, aber die BIS reagiert nicht oder nur spät und lückenhaft auf unsere Anrufe und Schreiben.“
Klärung durch Schiedsgutachten
„Wir sind selbst an einer schnellen Klärung interessiert“, entgegnet Gens: „Ich empfehle Herrn Krengel den Schaden beheben zu lassen, bevor es noch schlimmer wird. Wir dürfen nicht tätig werden, wenn nicht bewiesen ist, dass die Schäden durch die Baumaßnahmen entstanden sind“, erklärt Gens. Das soll nun ein Schiedsgutachten klären. „Wenn dabei heraus kommt, dass der Tunnelbau ursächlich für die Probleme verantwortlich ist, dann werden wir die Kosten die uns zuzuschreiben sind natürlich übernehmen“, sagt Gens.
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