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Bremerhavener „Internet-Welpen“ müssen nicht zum Verkäufer zurück

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Sechs Monate lang waren Minnesota und California wegen einer möglichen Ansteckungsgefahr eingesperrt. Dann sollten sie zurück zum Verkäufer. Nun dürfen die knapp neun Monate alten Hunde aber doch im Bremerhavener Tierheim bleiben.

Frist verstrichen

Der Besitzer hat nicht innerhalb einer vorgegebenen Frist reagiert. Die Hunde hätten an den Verkäufer zurückgegeben werden müssen, wenn dieser sämtliche entstandenen Behandlungskosten für die Tiere übernommen hätte.

Tollwut-Gefahr

Aufgrund fehlender Tollwut-Impfungen mussten der Husky und der Shih Tzu sechs Monate lang isoliert werden. „Wir haben versucht es den beiden in ihrer Quarantänestation so schön wie möglich zu machen“, sagt Nadine Bruns vom Tierheim Bremerhaven.

Quarantäne

Die Welpen durften nicht nach draußen und die Tierpfleger durften das Gehege nur im Schutzanzug betreten – nun ist die Quarantäne vorbei. „Die beiden sind noch etwas aufgedreht“, sagt Bruns – sie haben ja auch einiges nachzuholen.

Rückblick

Die Tierschutz-Stiftung „Vier Pfoten“ entdeckte die beiden Welpen auf einer Internetseite. Dort standen die beiden gerade mal fünf Wochen alten Tiere in Bremerhaven mit falschen Angaben zum Verkauf. Das Veterinäramt beschlagnahmte die ungeimpften Hunde aus Serbien und brachte sie in das Tierheim. Um mögliche Erkrankungen und somit eine Ansteckungsgefahr für andere Tiere auszuschließen mussten die Welpen für sechs Monate in Quarantäne gehalten werden.

Der Beitrag Bremerhavener „Internet-Welpen“ müssen nicht zum Verkäufer zurück erschien zuerst auf nord24.


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