Bremerhaven. Die Tempo-30-Schilder in der Deichstraße müssen entfernt oder abgedeckt werden. Das hat das Bremer Oberverwaltungsgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss angeordnet. Das Gericht stellte fest, dass die Stadt die Begründung „Lärmschutz“ mit genauen Messergebnissen hätte belegen müssen. Das sei aber nicht geschehen.
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